8.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 48/26
Vorabentscheidungsersuchen des Högsta domstolen (Schweden), eingereicht am 7. Dezember 2015 — Länsförsäkringar AB/Matek A/S
(Rechtssache C-654/15)
(2016/C 048/31)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Vorlegendes Gericht
Högsta domstolen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: Länsförsäkringar AB
Rechtsmittelgegnerin: Matek A/S
Vorlagefragen
Die Fragen betreffen die Auslegung und Anwendung von Art. 9 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (1) in Fällen, in denen Dritte ein Zeichen, das einer Gemeinschaftsmarke ähnlich ist, ohne Zustimmung im geschäftlichen Verkehr benutzen.
Es handelt sich um folgende Fragen:
1.
Ist es von Bedeutung für das ausschließliche Recht des Markeninhabers, dass er die Gemeinschaftsmarke für Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, innerhalb von fünf Jahre ab ihrer Eintragung in der Union nicht ernsthaft benutzt hat?
2.
Falls Frage 1 zu bejahen ist: Unter welchen Voraussetzungen und wie wirkt sich dieser Umstand auf das ausschließliche Recht aus?
(1) ABl. L 78. S. 1.
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