22.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 68/23
Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret (Dänemark) eingereicht am 14. Dezember 2015 — Jyske Finans A/S/Ligebehandlingsnævnet, handelnd für Ismar Husk
(Rechtssache C-668/15)
(2016/C 068/31)
Verfahrenssprache: Dänisch
Vorlegendes Gericht
Vestre Landsret
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Jyske Finans A/S
Beklagter: Ligebehandlingsnævnet, handelnd für Ismar Husk
Vorlagefragen
1.
Ist das Verbot der unmittelbaren Diskriminierung in Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/43/EG (1) des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft dahin auszulegen, dass es einer Praxis wie der in der vorliegenden Rechtssache fraglichen entgegensteht, nach der Personen, die nicht in den nordischen Ländern, in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz oder Liechtenstein geboren sind, in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfahren als Personen, die in den nordischen Ländern, in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz oder Liechtenstein geboren sind?
2.
Bei Verneinung der ersten Frage: Begründet eine solche Praxis dann eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/43/EG des Rates — es sei denn, sie ist durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt, und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich?
3.
Bei Bejahung der zweiten Frage: Lässt sich eine solche Praxis grundsätzlich als ein Mittel rechtfertigen, das zur Erfüllung der in Art. 13 der Richtlinie 2005/60/EG (2) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung festgelegten verstärkten Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden angemessen und erforderlich ist?
(1) ABl. L 180, S. 22.
(2) ABl. L 309, S. 15.
Full & Egal Universal Law Academy