7.3.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 90/6
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgericht (Deutschland) eingereicht am 15. Dezember 2015 — Jan Šalplachta
(Rechtssache C-670/15)
(2016/C 090/09)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesarbeitsgericht
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Jan Šalplachta
Vorlagefrage
Gebietet der Anspruch einer natürlichen Person auf wirksamen Zugang zu den Gerichten bei einer Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug im Sinne von Art. 1 und Art. 2 der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (1), dass die von der Bundesrepublik Deutschland gewährte Prozesskostenhilfe die vom Antragsteller verauslagten Kosten für die Übersetzung der Erklärung und der Anlagen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe umfasst, wenn der Antragsteller zugleich mit der Klageerhebung bei dem auch als Empfangsbehörde im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie zuständigen Prozessgericht Prozesskostenhilfe beantragt und die Übersetzung selbst hat anfertigen lassen?
(1) ABl. L 26, S. 41, in der im ABl. 2003, L 32, S. 1, berichtigten Fassung.
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