7.3.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 90/8
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de grande instance de Perpignan (Frankreich), eingereicht am 14. Dezember 2015 — Procureur de la République/Noria Distribution SARL
(Rechtssache C-672/15)
(2016/C 090/11)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal de grande instance de Perpignan
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Procureur de la République
Beklagte: Noria Distribution SARL
Vorlagefragen
1.
Stehen die Richtlinie 2002/46/EG (1) und die Gemeinschaftsgrundsätze des freien Warenverkehrs und der gegenseitigen Anerkennung dem Erlass nationaler Vorschriften, wie der Verordnung vom 9. Mai 2006, entgegen, nach dem bei Nahrungsergänzungsmitteln mit Vitaminen und Mineralstoffen aus einem anderen Mitgliedstaat die Durchführung eines Verfahrens der gegenseitigen Anerkennung verweigert wird, indem die Durchführung eines erleichterten Verfahrens für in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse mit Nährstoffen, [deren Werte] die durch die Verordnung vom 9. Mai 2006 [festgelegten Grenzen] überschreiten, ausgeschlossen wird?
2.
Erlauben die Richtlinie 2002/46, insbesondere ihr Art. 5, sowie die aus der Gemeinschaftsrechtsprechung betreffend die Vorschriften über den freien Warenverkehr hervorgegangenen Grundsätze es, die Tageshöchstdosierung von Vitaminen und Mineralstoffen proportional zu den empfohlenen Tagesdosierungen festzulegen, indem für Nährstoffe mit den niedrigsten Risiken ein Wert, der drei mal so hoch ist wie die empfohlene Tagesdosis, für Nährstoffe, bei denen die Gefahr einer Überschreitung der Sicherheitsobergrenze besteht, ein Wert in Höhe der empfohlenen Tagesdosis und bei Nährstoffen mit den höchsten Risiken ein Wert unterhalb der empfohlenen Tagesdosis oder sogar der Wert Null zugrundegelegt wird?
3.
Erlauben die Richtlinie 2002/46 sowie die aus der Gemeinschaftsrechtsprechung betreffend die Vorschriften über den freien Warenverkehr hervorgegangenen Grundsätze es, die Dosierungen allein in Hinblick auf nationale wissenschaftliche Gutachten festzulegen, auch wenn internationale wissenschaftliche Gutachten aus jüngerer Zeit bei gleichen Anwendungsbedingungen auf höhere Dosierungen kommen?
(1) Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel (ABl. L 183, S. 51).
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