21.3.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 106/24
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per il Piemonte (Italien), eingereicht am 28. Dezember 2015 — MB Srl/Società Metropolitana Acque Torino (SMAT)
(Rechtssache C-697/15)
(2016/C 106/25)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale Amministrativo Regionale per il Piemonte
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: MB Srl
Beklagte: Società Metropolitana Acque Torino (SMAT)
Vorlagefrage
Stehen die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit zusammen mit den Grundsätzen der Warenverkehrsfreiheit, der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die davon abgeleiteten Grundsätze wie jene der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung, der gegenseitigen Anerkennung, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz (wie zuletzt) gemäß der Richtlinie 2014/24/EU (1) einer nationalen Regelung wie der italienischen entgegen, die sich aus Art. 87 Abs. 4 und Art. 86 Abs. 3-bis des Decreto legislativo Nr. 163/2006 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 6 des Decreto legislativo Nr. 81/2008 in ihrer einheitlichen Auslegung gemäß Art. 99 der Verwaltungsprozessordnung durch die Urteile Nrn. 3 und 9 aus 2015 des Plenarsenats des Consiglio di Stato ergibt, wonach die fehlende gesonderte Angabe der Kosten der Betriebssicherheit im wirtschaftlichen Angebot eines Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in jedem Fall zum Ausschluss des bietenden Unternehmens führt, und zwar auch dann, wenn die Verpflichtung zur gesonderten Angabe weder in den Ausschreibungsbedingungen noch im beigefügten, für die Abgabe der Angebote auszufüllenden Formblatt spezifiziert wurde, und auch unabhängig davon, ob das Angebot inhaltlich die Mindestkosten der Betriebssicherheit berücksichtigt?
(1) Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94, S. 65).
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