20.6.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 222/36
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 12. Mai 2016 – FS/EWSA
(Rechtssache F-50/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Art. 2 Buchst. c der BSB - Bedienstete auf Zeit, die zur Wahrnehmung von Aufgaben eines Referatsleiters in einer Gruppe des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses eingestellt wurde - Art. 44 Abs. 2 des Statuts - Rückwirkender Aufstieg in die nächsthöhere Dienstaltersstufe nach Abschluss einer Probezeit von neun Monaten - In den BSB in zeitlicher Hinsicht nicht vorgesehene entsprechende Anwendung auf Bedienstete auf Zeit - Vertraglich, außerhalb der in den BSB vorgesehenen Fälle festgelegte Probezeit „sui generis“ - Verlängerung der vertraglichen Probezeit - Für unzureichend befundene Qualität der in Wahrnehmung der Aufgaben eines Referatsleiters erbrachten Leistungen - Umsetzung auf einen Dienstposten außerhalb der Führungsebene - Vorteil aus dem Aufstieg in die nächsthöhere Dienstaltersstufe gemäß Art. 44 Abs. 2 des Statuts))
(2016/C 222/46)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: FS (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Tymen)
Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) (Prozessbevollmächtigte: K. Gambino, X. Chamodraka, M. Pascua Mateo, A. Carvajal und L. Camarena Januzec im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, die Klägerin nicht in ihrer Funktion als Referatsleiterin zu bestätigen, und auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihr entstanden sein soll
Tenor des Urteils
1.
Die Entscheidung des Präsidenten des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) vom 25. Mai 2014 in der durch den Nachtrag Nr. 2 zum Einstellungsvertrag von FS ergänzten Fassung, mit der die zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Behörde des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses FS in ihrer Funktion als Referatsleiterin nicht bestätigt und sie mit Wirkung vom 9. April 2014 auf einen Dienstposten außerhalb der Führungsebene umgesetzt hat, wird aufgehoben.
2.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss wird verurteilt, FS für den von ihr erlittenen immateriellen Schaden 2 000 Euro zu zahlen.
3.
Im Übrigen werden die Schadensersatzforderungen zurückgewiesen.
4.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die FS entstandenen Kosten zu tragen.
(1) ABl. C 190 vom 8.6.2015, S. 37.
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