21.3.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 106/48
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 5. Februar 2016 — Barnett und Mogensen/Kommission
(Rechtssache F-56/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte im Ruhestand - Ruhegehälter - Art. 64 des Statuts - Berichtigungskoeffizienten - Jährliche Aktualisierung der Berichtigungskoeffizienten - Art. 65 Abs. 2 des Statuts - Zwischenzeitliche Aktualisierung - Art. 3, 4 und 8 des Anhangs XI des Statuts - Sensibilitätsschwelle - Änderung der Lebenshaltungskosten - Art. 65 Abs. 4 des Statuts - Vom Gesetzgeber beschlossene Nichtaktualisierung in den Jahren 2013 und 2014 - Tragweite - Verordnung Nr. 1416/2013 - Überbewertung des Berichtigungskoeffizienten für Dänemark - Herabsetzung des Berichtigungskoeffizienten durch den Mechanismus der zwischenzeitlichen Aktualisierung - Ermessensmissbrauch))
(2016/C 106/58)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Adrian Barnett (Roskilde, Dänemark) und Sven-Ole Mogensen (Hellerup, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Gattinara und F. Simonetti)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidungen, mit denen der für die in Dänemark wohnhaften Kläger geltende Berichtigungskoeffizient, wie es sich aus ihren Ruhegehaltsabrechnungen für den Monat Juni 2014 ergibt, herabgesetzt wurde, und auf Ersatz des immateriellen Schadens, der durch divergierende und widersprüchliche Angaben zur Begründung der angefochtenen Entscheidungen entstanden sein soll
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Barnett und Herr Mogensen tragen ihre eigenen Kosten und werden verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.
(1) ABl. C 213 vom 29.6.2015, S. 46.
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