20.6.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 222/37
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 28. April 2016 – FY/Rat
(Rechtssache F-76/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Soziale Sicherheit - Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem - Übernahme von Krankheitskosten - Erstattungssatz - Anerkennung einer schweren Krankheit - Kriterien - Art. 72 des Statuts und Allgemeine Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten))
(2016/C 222/47)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: FY (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis und N. de Montigny)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und M. Veiga)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Abrechnungsstelle Brüssel, mit der der Antrag auf Verlängerung der Anerkennung der Krankheit des Sohnes der Klägerin als schwere Krankheit und der Antrag auf Übernahme der damit verbundenen Krankheitskosten zu 100 % abgelehnt wurden
Tenor des Urteils
1.
Die Entscheidung vom 8. April 2014, mit der die Abrechnungsstelle Brüssel (Belgien) des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems den Antrag auf Verlängerung der Anerkennung der Krankheit des Sohnes von FY als schwere Krankheit abgelehnt hat, wird aufgehoben.
2.
Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die FY entstandenen Kosten zu tragen.
(1) ABl. C 245 vom 27.7.2015, S. 51.
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