18.4.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 136/49
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 2. März 2016 — Loescher/Rat
(Rechtssache F-84/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Gewerkschaftsvertreter, der einem Gewerkschafts- oder Berufsverband zur Verfügung gestellt wird - Beförderungsverfahren 2014 - Entscheidung, den Kläger nicht zu befördern - Art. 45 des Statuts - Vergleich der Verdienste - Keine Pflicht nach dem Statut, eine spezielle Methode für den Vergleich der Verdienste des Personals, das Gewerkschafts- oder Berufsverbänden zur Verfügung gestellt wird, vorzusehen - Berücksichtigung der Beurteilungen - Beurteilung des Maßes der getragenen Verantwortung - Beweise - Überprüfung des offensichtlichen Beurteilungsfehlers))
(2016/C 136/69)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Bernd Loescher (Rhode-Saint-Genèse, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt J.-N. Louis und Rechtsanwältin N. de Montigny)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und M. Veiga)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger im Beförderungsverfahren 2014 des Rates der Europäischen Union nicht in die nächste Besoldungsgruppe (AD 12) zu befördern
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Loescher trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten des Rates der Europäischen Union zu tragen.
(1) ABl. C 279 vom 24.8.2015, S. 60.
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