11.7.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 251/49
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 25. Mai 2016 – GW/Kommission
(Rechtssache F-111/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Übernahme von Krankheitskosten - Konkrete und eingehende Prüfung))
(2016/C 251/55)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: GW (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. de Montigny und J.-N. Louis)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. S. Bohr und F. Simonetti)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, dem Kläger und seiner Ehefrau die Kostenerstattung aus drei Rechnungen für ärztliche Eingriffe und Behandlungen im Zusammenhang mit der Krebserkrankung, an der die Ehefrau des Klägers leidet, zu verweigern
Tenor des Urteils
1.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der diese es abgelehnt hat, die Kosten, die in den Abrechnungen Nr. 67 und Nr. 68 vom 7. Februar 2014 und Nr. 72 vom 12. März 2014 für gegenüber Frau T. erbrachte medizinische Behandlungen aufgeführt sind, als erstattungsfähig einzustufen, wird aufgehoben.
2.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten von GW zu tragen.
(1) ABl. C 354 vom 26.10.2015, S. 55.
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