8.8.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 287/35
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 28. Juni 2016 — Kotula/Kommission
(Rechtssache F-118/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 45 des Statuts - Beförderungsverfahren 2014 - Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Art. 45 des Statuts - Liste der von den Generaldirektoren und Dienststellenleitern zur Beförderung vorgeschlagenen Beamten - Fehlen des Namens des Klägers - Interinstitutionelle Übernahme - Berücksichtigung der vom vorherigen Organ erstellten Beurteilungen - Möglichkeit, gegen die Liste der zur Beförderung vorgeschlagenen Beamten vor dem paritätischen Beförderungsausschuss vorzugehen - Abwägung der Verdienste der beförderungsfähigen Beamten))
(2016/C 287/43)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Marcin Kotula (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. de Montigny und Rechtsanwalt J.-N. Louis)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger nicht im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2014 zu befördern
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten..
(1) ABl. C 320 vom 28.09.2015, S. 57.
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