25.7.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 270/69
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 10. Juni 2016 — HI/Kommission
(Rechtssache F-133/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 11 des Statuts - Loyalitätspflicht - Art. 11a - Interessenkonflikt - Mit der Betreuung eines durch die Union finanzierten Projekts betrauter Beamter - Familiäre Beziehung zwischen diesem Beamten und einem Arbeitnehmer, der von der mit dem Projekt beauftragten Gesellschaft für das Projekt eingestellt wurde - Disziplinarverfahren - Disziplinarstrafe - Zurückstufung - Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung des Disziplinarausschusses - Begründungspflicht - Verfahrensdauer - Angemessene Frist - Verletzung der Verteidigungsrechte - Grundsatz ne bis in idem - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Verhältnismäßigkeit der Strafe - Mildernde Umstände))
(2016/C 270/76)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: HI (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Ehrbar und F. Simonetti)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der gegen den Kläger infolge einer Untersuchung wegen eines Interessenkonflikts eine dauerhafte Zurückstufung um zwei Besoldungsgruppen verhängt wird, sowie Klage auf Ersatz des immateriellen Schaden, der ihm entstanden sein soll
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
HI trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.
(1) ABl. C 414 vom 14.12.2015, S. 45.
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