Rechtssache F-136/15: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 21. Juli 2016 –HD/Parlament (Öffentlicher Dienst — Beamte — Dienstbezüge — Familienbeihilfen — Erziehungszulage — Bedingungen für die Gewährung — Art. 67 Abs. 2 des Statuts — Abzug einer anderweitig erhaltenen Zulage gleicher Art — Art. 85 des Statuts — Rückforderung zu viel gezahlter Beträge)
C3642016DE4010120160721DE0048401401
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 21. Juli 2016 –HD/Parlament
(Rechtssache F-136/15) ( 1 )
„(Öffentlicher Dienst — Beamte — Dienstbezüge — Familienbeihilfen — Erziehungszulage — Bedingungen für die Gewährung — Art. 67 Abs. 2 des Statuts — Abzug einer anderweitig erhaltenen Zulage gleicher Art — Art. 85 des Statuts — Rückforderung zu viel gezahlter Beträge)“2016/C 364/48Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: HD (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Ecker und L. Deneys)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Parlaments, hinsichtlich des Bezugs der Erziehungszulage durch die Klägerin den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen, und der Entscheidung, die Beträge zurückzufordern, die der Klägerin in diesem Zusammenhang ohne rechtlichen Grund gezahlt worden sein sollen
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
( 1 ) ABl. C 7 vom 11.1.2016, S. 38.
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