Rechtssache F-147/15: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 19. Juli 2016 — Meyrl/Parlament (Öffentlicher Dienst — Bediensteter auf Zeit — Entlassung — Recht auf Anhörung)
C3642016DE4020120160719DE0049402412
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 19. Juli 2016 — Meyrl/Parlament
(Rechtssache F-147/15) ( 1 )
„(Öffentlicher Dienst — Bediensteter auf Zeit — Entlassung — Recht auf Anhörung)“2016/C 364/49Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Sonja Meyrl (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: V. Montebello-Demogeot und M. Dean)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Vertrag der Klägerin zu beenden
Tenor des Urteils
1.
Die Entscheidung des Ko-Vorsitzenden der Fraktion „Die Grünen/Europäische Freie Allianz“ als zum Abschluss von Dienstverträgen des Europäischen Parlaments ermächtigte Behörde vom 24. Februar 2015, den Dienstvertrag von Frau Sonja Meyrl zu beenden, wird aufgehoben.
2.
Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten von Frau Meyrl zu tragen.
( 1 ) ABl. C 68 vom 22.02.2016, S. 46.
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