10.8.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 262/41
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 30. Juni 2015 — Centurione/Kommission
(Rechtssache F-43/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Unfall - Art. 73 des Statuts - Gemeinsame Regelung zur Sicherung bei Unfällen und Berufskrankheiten - Festsetzung des Grades dauernder Teilinvalidität - Gutachten des Ärzteausschusses - Art. 82 der Verfahrensordnung - Unverzichtbare Prozessvoraussetzung - Übereinstimmung zwischen der Klage und der Beschwerde - Fehlen - Unzulässigkeit))
(2015/C 262/56)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Fernando Centurione (Nivelles, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und T. S. Bohr)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der für den Kläger infolge eines Arbeitsunfalls ein Invaliditätsgrad von lediglich 2 % anerkannt wurde
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 178 vom 1.6.2015, S. 29.
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