8.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 48/101
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 9. Dezember 2015 — Van der Veen/Europol
(Rechtssache F-45/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Bedienstete von Europol - Zeitbediensteter - Entscheidung 2009/371/JAI - Weigerung von Europol, einen unbefristeten Vertrag abzuschließen - Art. 81 der Verfahrensordnung - Offensichtlich unzulässige Klage))
(2016/C 048/117)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Mark Van der Veen (Den Haag, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-J. Ghosez)
Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Prozessbevollmächtigte: D. Neumann, J. Arnould und C. Falmagne)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der stillschweigenden Entscheidung des Beklagten, den Antrag des Klägers, ihm einen unbefristeten Vertrag zu gewähren, abzulehnen
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2.
Herr Van der Veen trägt seine eigenen Kosten und wird dazu verurteilt, die dem Europäischen Polizeiamt entstandenen Kosten zu tragen.
(1) ABl. C 190 vom 8.6.2015, S. 34.
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