Rechtssache F-68/15: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 18. Juli 2016 — Possanzini/Frontex (Öffentlicher Dienst — Personal der Frontex — Bediensteter auf Zeit — Auf die Beurteilung des Klägers für das Jahr 2009 gestützte Nichtverlängerung des Vertrags — Nachweis der Zustellung der Beurteilung — Fehlen — Aufhebung durch das Gericht — Durchführung des Urteils — Zustellung der Beurteilung — Verspätete Erstellung und Mitteilung der Beurteilung)
C3642016DE5510120160718DE0071551551
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 18. Juli 2016 — Possanzini/Frontex
(Rechtssache F-68/15) ( 1 )
„(Öffentlicher Dienst — Personal der Frontex — Bediensteter auf Zeit — Auf die Beurteilung des Klägers für das Jahr 2009 gestützte Nichtverlängerung des Vertrags — Nachweis der Zustellung der Beurteilung — Fehlen — Aufhebung durch das Gericht — Durchführung des Urteils — Zustellung der Beurteilung — Verspätete Erstellung und Mitteilung der Beurteilung)“2016/C 364/71Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Daniele Possanzini (Pisa, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagte: Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: H. Caniard und V. Peres de Almeida sowie Rechtsanwälte D. Waelbroeck und A. Duron)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Beurteilung des Klägers für das Jahr 2009 und Ersatz des angeblich erlittenen immateriellen Schadens
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
2.
Herr Daniele Possanzini trägt seine eigenen Kosten und wird dazu verurteilt, die Kosten der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu tragen.
( 1 ) ABl. C 245 vom 27.7.2015, S. 49.
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