16.8.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 296/44
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 30. Juni 2016 — Kaufmann/Kommission
(Rechtssache F-69/15)
((Öffentlicher Dienst - Soziale Sicherheit - Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem - Krankenpflegeleistungen - Vorherige Genehmigung - Voraussetzungen - Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Dienstleistern, die gesetzlich zur Erbringung von Krankenpflegeleistungen oder Pflegeleistungen befugt sind - Diskriminierungsverbot - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Fürsorgepflicht - Grenzen - Offensichtlich unbegründete Klage - Anordnung an die Verwaltung - Offensichtliche Unzulässigkeit - Art. 81 der Verfahrensordnung))
(2016/C 296/54)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Sandra Kaufmann (Böhl-Iggelheim, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Turk)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. S. Bohr und C. Ehrbar)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, einer ehemaligen Beamtin, deren Rechtsnachfolgerin die Klägerin ist, die vorherige Genehmigung zum Bezug von Krankenpflegeleistungen zu verweigern, und auf Übernahme der Kosten für die von dem betreffenden Unternehmen erbrachten Krankenpflegeleistungen mit Wirkung vom 1. Januar 2014
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet abgewiesen.
2.
Frau Sandra Kaufmann trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen.
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