11.1.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 7/36
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 18. November 2015 — FH/Europäisches Parlament
(Rechtssache F-73/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Antrag auf Zahlung von Tagegeld - Stillschweigende Ablehnung, gefolgt von der ausdrücklichen Ablehnung - Keine Beschwerde gegen die stillschweigende Ablehnung - Bestätigende Natur der ausdrücklichen Ablehnung - Ausschlusswirkung - Offensichtliche Unzulässigkeit))
(2016/C 007/48)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: FH (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: O. Caisou-Rousseau und N. Chemaï)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, dem Kläger nach seiner Versetzung von der Kommission, wo er der Delegation der EU im Jemen angehörte, in das Europäische Parlament in Brüssel kein Tagegeld zu gewähren
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2.
Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und die FH entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 245 vom 27.7.2015, S. 50.
Full & Egal Universal Law Academy