21.3.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 106/50
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 5. Februar 2016 — Fedtke/EWSA
(Rechtssache F-107/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen - Ruhestandsalter - Antrag auf Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus - Art. 52 Abs. 2 des Statuts - Dienstliches Interesse - Art. 82 der Verfahrensordnung - Unverzichtbare Prozessvoraussetzung - Fehlerhaftes Vorverfahren))
(2016/C 106/61)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Ingrid Fedtke (Wezembeek-Oppen, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)
Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (Prozessbevollmächtigte: K. Gambino, A. Carvajal, L. Camarena Januzec und X. Chamodraka im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung, mit der die Klägerin zum 31. Dezember 2014 in den Ruhestand versetzt wurde, und der Entscheidung, mit der ihr Antrag auf Dienstverlängerung abgelehnt wurde
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Frau Fedtke trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss entstandenen Kosten zu tragen.
(1) ABl. C 320 vom 28.9.2015, S. 53.
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