20.6.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 222/44
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 28. April 2016 – Silva Rodriguez/Kommission
(Rechtssache F-115/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehalt - Berechnung der Ruhegehaltsansprüche - Zulage für Führungsaufgaben - Art. 81 der Verfahrensordnung))
(2016/C 222/57)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: José Manuel Silva Rodriguez (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. de Montigny und Rechtsanwalt J.-N. Louis)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Gattinara und F. Simonetti)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der die Ruhegehaltsansprüche des Klägers eingeschränkt wurden, Feststellung der Unanwendbarkeit des Beschlusses der Verwaltungschefs vom 16. Juni 2005, soweit er die Erhöhung seines Ruhegehalts begrenzt, und Verurteilung der Beklagten zur Zahlung des dem Kläger zustehenden Ruhegehalts
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage von Herrn José Manuel Silva Rodriguez wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet abgewiesen.
2.
Herr Silva Rodriguez trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.
(1) ABl. C 320 vom 28.9.2015, S. 56.
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