30.3.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 107/40
Klage, eingereicht am 21. Januar 2015 — ZZ/EASA
(Rechtssache F-6/15)
(2015/C 107/53)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Asenov)
Beklagte: Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, wodurch der befristete Vertrag des Klägers vor dem vertraglich festgelegten Enddatum beendet wurde, und Schadensersatz zuzüglich Zinsen hinsichtlich des materiellen und immateriellen Schadens, der aus der vorzeitigen Beendigung seines Vertrags entstanden ist.
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die angefochtene Entscheidung Nr. 2014/039/E vom 16. April 2014, wodurch der Vertrag des Klägers vorzeitig beendet wird und die durch die Entscheidung Nr. SR 14-005 der EASA vom 27. Oktober 2014 aufrechterhalten wurde, aufzuheben;
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Schadensersatz für den immateriellen Schaden, den der Kläger aufgrund der Entscheidung in Form von Erniedrigung, Beleidigung, beschädigtem Ansehen und Gesundheitsverschlechterungen erlitten hat, zuzusprechen. Nach Schätzung des Klägers beträgt dieser immaterielle Schaden 1 00 000 Euro;
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Schadensersatz für den aufgrund der vorzeitigen Beendigung seines Vertrags vom Kläger erlittenen materiellen Schaden zuzusprechen. Dieser entspreche der Differenz zwischen dem vollen Gehalt des Klägers und der Entschädigung nach Art. 47 Buchst. b Ziff. ii BBSB für den Zeitraum zwischen der vorzeitigen Beendigung des Vertrags des Klägers und dem Tag seiner Wiederherstellung oder dem Tag, an dem der Vertrag am 1. November 2015 ausläuft. Diese Differenz betrage schätzungsweise rund 75 000 Euro, allerdings könnten von der Buchhaltung der EASA genauere Berechnungen erstellt werden;
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die normale Durchführung des Vertrags des Klägers und sein Anstellungsverhältnis mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit wiederherzustellen;
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als Beweismittel:
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einen Zeugen für das mündliche Verfahren zu laden, um über das Ansehen des Klägers in der Branche der Zivilluftfahrt vor der rechtswidrigen Dienstenthebung auszusagen.
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einen Zeugen für das mündliche Verfahren zu laden, um über den geistigen und gesundheitlichen Zustand des Klägers während und nach der rechtswidrigen Dienstenthebung und Beendigung seines Vertrags auszusagen.
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EASA aufzuerlegen, die Liste ihrer sensiblen Dienstposten vorzulegen.
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Der Beklagten ihre eigenen Rechtsverfolgungskosten sowie die des Klägers aufzuerlegen, einschließlich der Kosten für den Rechtsanwalt, der den Kläger vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst vertritt, der Auslagen der Zeugen und jeglicher anderer Kosten, die in Bezug auf das Verfahren entstehen.
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