13.4.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 118/46
Klage, eingereicht am 23. Januar 2015 — ZZ/EMA
(Rechtssache F-9/15)
(2015/C 118/58)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis, R. Metz, N. de Montigny, D. Verbeke und T. Van Lysbeth)
Beklagte: Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), den Kläger seines Dienstes zu entheben, und Antrag auf Zahlung von vorläufig 1 Euro als Ersatz des entstandenen materiellen und immateriellen Schadens
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der EMA vom 31. März 2014, ihn auf unbestimmte Zeit in den „non-active status“ zu versetzen, aufzuheben;
—
die Beklagte zu verurteilen, ihm vorläufig 1 Euro als Ersatz des entstandenen materiellen und immateriellen Schadens zu zahlen;
—
der EMA die Kosten aufzuerlegen.
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