20.4.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 127/41
Klage, eingereicht am 5. Februar 2015 — ZZ/Ausschuss der Regionen
(Rechtssache F-21/15)
(2015/C 127/58)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)
Beklagter: Ausschuss der Regionen
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, mit der festgestellt wurde, dass der Kläger seit seiner Beförderung nach Besoldungsgruppe AST 5 keinen Anspruch mehr auf die Pauschalzulage für Überstunden habe, und Antrag auf Ersatz des angeblich erlittenen materiellen und immateriellen Schadens
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung Nr. 0112/2014 des mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Direktors für Verwaltung und Finanzen Beauftragten vom 3. Juni 2014, mit der die Pauschalzulage des Klägers für Überstunden mit Wirkung vom 1. Juli 2014 gestrichen wurde, aufzuheben;
—
den Ausschuss der Regionen zu verurteilen, dem Kläger mit Wirkung vom 1. Juli 2014 diese Zulage wieder zu zahlen, zuzüglich Zinsen in Höhe des Refinanzierungssatzes der EZB auf den Betrag der nicht gewährten Zulagen von dem Tag, an dem sie hätten gewährt werden müssen, bis zur vollständigen Zahlung;
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den Ausschluss der Regionen zu verurteilen, dem Kläger zum Ersatz des materiellen Schadens, der ihm durch die streitige Entscheidung entstehen könnte, einen vorläufig auf 1 000 Euro bemessenen Betrag und zum Ersatz des immateriellen Schadens einen vom Gericht festzulegenden Betrag zu zahlen;
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dem Ausschuss der Regionen die Kosten aufzuerlegen.
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