20.4.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 127/42
Klage, eingereicht am 6. Februar 2015 — ZZ/Parlament
(Rechtssache F-22/15)
(2015/C 127/59)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, mit der die Ansprüche des Klägers auf Erstattung der jährlichen Reisekosten gemäß Art. 8 des Anhangs VII des Statuts der Beamten in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 des Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten geänderten Fassung festgestellt wurden
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
Art. 8 des Anhangs VII des Statuts für rechtswidrig und unanwendbar zu erklären;
—
die Entscheidung, seine jährlichen Reisekosten ab dem Jahr 2014 nicht mehr zu erstatten, aufzuheben;
—
dem Parlament die Kosten aufzuerlegen.
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