20.4.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 127/43
Klage, eingereicht am 11. Februar 2015 — ZZ/Rat
(Rechtssache F-24/15)
(2015/C 127/61)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der der Antrag des Klägers auf Umdeutung seines Vertrags als Vertragsbediensteter der Funktionsgruppe I in einen Vertrag als Bediensteter auf Zeit oder in einen Vertrag als Vertragsbediensteter der Funktionsgruppe III abgelehnt wurde, und auf Ersatz des immateriellen und materiellen Schadens, der ihm entstanden sein soll
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde vom 11. April 2014, mit der dem Kläger die Umdeutung seines Vertrags als Vertragsbediensteter in einen Vertrag als Bediensteter auf Zeit oder in einen Vertrag als Vertragsbediensteter der Funktionsgruppe III versagt wurde, sowie die stillschweigende bestätigende Entscheidung, mit der seine Beschwerde nach Art. 90 Abs. 2 des Statuts zurückgewiesen wurde, aufzuheben;
—
den Beklagten zu verurteilen, Schadensersatz sowie Verzugs- und Ausgleichszinsen in Höhe von 6,75 % für den erlittenen immateriellen und materiellen Schaden zu zahlen;
—
auf jeden Fall dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
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