20.4.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 127/44
Klage, eingereicht am 16. Februar 2015 — ZZ/Parlament
(Rechtssache F-26/15)
(2015/C 127/62)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado Garcé-Hirschfeld)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, mit der der Antrag des Klägers, ihm nach seinem Umzug aus dem Jemen nach Brüssel, wo seine Gattin wohnt, von der er getrennt ist, Einrichtungsbeihilfe zu zahlen, abgelehnt wurde, und Verurteilung des Beklagten, ihm diese Einrichtungsbeihilfe zuzüglich Zinsen zu zahlen
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die angefochtene Entscheidung vom 15. April 2014 aufzuheben;
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soweit erforderlich, die Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments mit Datum vom 17. November 2014 aufzuheben;
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dem Europäischen Parlament aufzugeben, ihm die Einrichtungszulage in Höhe eines Monatsgrundgehalts zuzüglich Zinsen ab den jeweiligen Daten der Fälligkeit dieser Summen gemäß Anhang VII des Statuts zu zahlen;
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dem Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.
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