4.5.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 146/51
Klage, eingereicht am 23. Februar 2015 — ZZ/Rat
(Rechtssache F-31/15)
(2015/C 146/71)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Ruhegehaltsabrechnung des Klägers für Mai 2014, soweit darin Ruhegehaltsanpassungen in Höhe von 0 % für das Jahr 2011 und 0,8 % für das Jahr 2012 aufgeführt sind, sowie Ersatz des angeblich erlittenen materiellen Schadens
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die angefochtenen Entscheidungen und, soweit erforderlich, die Entscheidungen, mit denen die Beschwerden zurückgewiesen wurden, aufzuheben;
—
den Beklagten zu verurteilen, ihm zum Ersatz des finanziellen materiellen Schadens die ausstehenden Bezüge in Höhe einer Anpassung seiner Gehälter und Ruhegehälter in Höhe von 1,7 % für 2011 und 2012 zuzüglich Verzugszinsen zum Satz der Europäischen Zentralbank, erhöht um 2 Punkte, ab dem Tag der Urteilsverkündung zu zahlen;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
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