4.5.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 146/51
Klage, eingereicht am 23. Februar 2015 — ZZ u. a./Rat
(Rechtssache F-32/15)
(2015/C 146/72)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Gehalts- und Ruhegehaltsabrechnungen der Kläger für Mai 2014, soweit darin Anpassungen in Höhe von 0 % für das Jahr 2011 und 0,8 % für das Jahr 2012 aufgeführt sind, sowie Ersatz des angeblich erlittenen materiellen Schadens
Anträge
Die Kläger beantragen,
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die angefochtenen Entscheidungen und, soweit erforderlich, die Entscheidungen, mit denen die Beschwerden zurückgewiesen wurden, aufzuheben;
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den Beklagten zu verurteilen, ihnen zum Ersatz des finanziellen materiellen Schadens die ausstehenden Bezüge in Höhe einer Anpassung ihrer Gehälter und Ruhegehälter in Höhe von 1,7 % für 2011 und 2012 zuzüglich Verzugszinsen zum Satz der Europäischen Zentralbank, erhöht um 2 Punkte, ab 1. Juli 2011 bzw. 1. Juli 2012 zu zahlen;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
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