1.6.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 178/26
Klage, eingereicht am 6. März 2015 — FJ/Parlament
(Rechtssache F-38/15)
(2015/C 178/28)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: FJ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Antrag des Klägers auf Übernahme bestimmter nichtmedizinischer Kosten, die für seinen Sohn aufgewandt wurden, abzulehnen
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 18. Juni 2014, bestimmte infolge der Behinderung seines Sohnes entstandene nichtmedizinische Kosten, die vom Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem nicht erstattet werden, nicht zu übernehmen, für rechtswidrig zu erklären;
—
hilfsweise, gemäß Art. 75 der Verfahrensordnung die Benennung eines Sachverständigen anzuordnen, um den Grad der sich aus der Behinderung ergebenden Invalidität zu bestimmen;
—
dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.
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