8.6.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 190/38
Klage, eingereicht am 7. April 2015 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-52/15)
(2015/C 190/46)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Blot)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der der Antrag des Klägers auf Dienstverlängerung abgelehnt und damit seine Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen zum 31. Oktober 2014 bestätigt wurde, sowie Schadensersatz zuzüglich Zinsen für den materiellen Schaden und ein symbolischer Euro als Ersatz für den immateriellen Schaden, der ihm entstanden sein soll
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 25. Juni 2014 aufzuheben, mit der sein Antrag auf Dienstverlängerung abgelehnt und damit seine Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen zum 31. Oktober 2014 bestätigt wurde;
—
soweit erforderlich, die ihm am 29. Dezember 2014 zugestellte Entscheidung aufzuheben, mit der seine Beschwerde vom 10. Dezember 2014 zurückgewiesen wurde;
—
ihm den durch die angefochtenen Entscheidungen entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen;
—
ihm einen symbolischen Euro als Ersatz für seinen immateriellen Schaden zuzusprechen;
—
der Beklagten die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen.
Full & Egal Universal Law Academy