8.6.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 190/39
Klage, eingereicht am 8. April 2015 — ZZ/Gerichtshof
(Rechtssache F-53/15)
(2015/C 190/47)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, T. Martin)
Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Einstellungsbehörde, mit der die Ansprüche des Klägers auf Erstattung der jährlichen Reisekosten ab dem Jahr 2014 in Anwendung von Art. 8 des Anhangs VII des Beamtenstatuts in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 des Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Status der Beamten und der BSB geänderten Fassung festgestellt werden
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
Art. 8 des Anhangs VII des Statuts für rechtswidrig und unanwendbar zu erklären;
—
die Entscheidung aufzuheben, mit der der Betrag der ihm für das Jahr 2014 zu erstattenden jährlichen Reisekosten festgesetzt wurde;
—
dem Gerichtshof die Kosten aufzuerlegen.
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