29.6.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/45
Klage, eingereicht am 16. April 2015 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-55/15)
(2015/C 213/73)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Tymen)
Beklagte: Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, soweit dem Kläger damit rückwirkend zum 1. Juli 2009 die Auslandszulage versagt und stattdessen die Expatriierungszulage gewährt wird, und, hilfsweise, soweit damit die Rückforderung der angeblich rechtsgrundlos gezahlten Beträge angeordnet wird, sowie Ersatz für den angeblich erlittenen immateriellen und materiellen Schaden
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung vom 18. Juli 2014 aufzuheben, soweit dem Kläger damit rückwirkend zum 1. Juli 2009 die Auslandszulage versagt und stattdessen die Expatriierungszulage gewährt wird;
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hilfsweise, die Entscheidung vom 18. Juli 2014 aufzuheben, soweit damit die Rückforderung der angeblich rechtsgrundlos gezahlten Beträge angeordnet wird;
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erforderlichenfalls die Entscheidung vom 7. Januar 2015 aufzuheben, mit der die Beschwerde des Klägers vom 12. September 2014 zurückgewiesen wird, und jedenfalls, höchst hilfsweise, soweit damit abgelehnt wird, die nach Art. 85 des Statuts monatlich einbehaltenen Beträge herabzusetzen;
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den dem Kläger entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen;
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den dem Kläger entstandenen immateriellen Schaden, der mit 10 000 Euro beziffert wird, zu ersetzen;
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der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.
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