29.6.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/46
Klage, eingereicht am 17. April 2015 — ZZ und ZZ/Kommission
(Rechtssache F-56/15)
(2015/C 213/74)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ und ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidungen, mit denen der für die in Dänemark wohnhaften Kläger geltende Berichtigungskoeffizient, wie es sich aus ihren Ruhegehaltsabrechnungen für den Monat Juni 2014 ergibt, herabgesetzt wurde, und Ersatz des immateriellen Schadens, der dadurch entstanden sein soll, dass zur Begründung der angefochtenen Entscheidungen unterschiedliche und widersprüchliche Angaben gemacht wurden
Anträge
Die Kläger beantragen,
—
die in den Ruhegehaltsabrechnungen für den Monat Juni 2014 enthaltenen Entscheidungen, mit denen der auf ihr jeweiliges Ruhegehalt anwendbare Berichtigungskoeffizient mit Wirkung vom 1. Januar 2014 herabgesetzt wurde, aufzuheben;
—
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen und sie zu verurteilen, als Ersatz für den immateriellen Schaden einen nach billigem Ermessen festgelegten Betrag zu zahlen.
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