29.6.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/49
Klage, eingereicht am 23. April 2015 — ZZ und ZZ/Parlament
(Rechtssache F-62/15)
(2015/C 213/79)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ und ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidungen, mit denen der für die in Dänemark wohnhaften Kläger geltende Berichtigungskoeffizient, wie es sich aus ihren Ruhegehaltsabrechnungen für den Monat Juni 2014 ergibt, herabgesetzt wurde, und Ersatz des immateriellen Schadens, der dadurch entstanden sein soll, dass zur Begründung der angefochtenen Entscheidungen unterschiedliche und widersprüchliche Angaben gemacht wurden
Anträge
Die Kläger beantragen,
—
die in ihrer jeweiligen Ruhegehaltsabrechnung für den Monat Juni 2014 enthaltenen Entscheidungen, den auf ihr Ruhegehalt anwendbaren Berichtigungskoeffizienten mit Wirkung vom 1. Januar 2014 herabzusetzen, aufzuheben;
—
dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen und es zu verurteilen, als Ersatz für den immateriellen Schaden einen nach billigem Ermessen festgelegten Betrag zu zahlen.
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