27.7.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 245/49
Klage, eingereicht am 28. April 2015 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-70/15)
(2015/C 245/61)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der endgültigen Entscheidung über die Übertragung der Ruhegehaltsansprüche der Klägerin auf das Versorgungssystem der Union, in der die neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 angewandt werden
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig zu erklären;
—
die Entscheidung vom 28. Juli 2014 aufzuheben, mit der die Übertragung der vor ihrem Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche nach den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 bestätigt wird;
—
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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