27.7.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 245/51
Klage, eingereicht am 18. Mai 2015 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-77/15)
(2015/C 245/65)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis und N. de Montigny)
Beklagte: Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, die rückwirkende Zahlung der Auslandszulage auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem die fehlende Zahlung dieser Zulage entdeckt worden ist, zu begrenzen, und Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von Verzugszinsen
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung des PMO aufzuheben, die Zahlung der Auslandszulage, die seit dem 1. September 2007 fehlerhaft unterblieben ist, auf einen Zeitraum von fünf Jahren zu begrenzen;
—
die Kommission zu verurteilen, dem Kläger die Auslandszulagen, auf die er seit dem 1. September 2007 Anspruch hat, sowie Verzugszinsen zu dem von der Europäischen Zentralbank für die wesentlichen Refinanzierungsgeschäfte festgesetzten Zinssatz zuzüglich zwei Prozentpunkten auf die dem Kläger wegen rückständiger Dienstbezüge (Auslandszulage) bereits gezahlten und die noch geschuldeten Beträge ab ihrer jeweiligen Fälligkeit und bis zur vollständigen Zahlung zu zahlen;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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