10.8.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 262/42
Klage, eingereicht am 8. Juni 2015 — ZZ u. a./Kommission
(Rechtssache F-85/15)
(2015/C 262/58)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, die Kläger nicht zur Assessment-Center-Phase des Auswahlverfahrens EPSO/AD/204/10 zuzulassen, nach dessen Wiedereröffnung durch das EPSO infolge der vom Gericht für den öffentlichen Dienst vorgenommenen Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung, die Kläger nicht zur Assessment-Center-Phase des Auswahlverfahrens zuzulassen, und Entschädigung der Kläger für die entstandenen immateriellen und materiellen Schäden
Anträge
Die Kläger beantragen,
—
die jeweils an sie gerichteten Entscheidungen des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens EPSO/AD/204/10 vom 25. Juli 2014 aufzuheben;
—
jedem von ihnen einen Entschädigungsvorschuss in Höhe von 1 000 Euro für den immateriellen Schaden und einen weiteren Entschädigungsvorschuss in Höhe von 2 27 899,50 Euro für den finanziellen Schaden zuzusprechen;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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