7.9.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 294/84
Klage, eingereicht am 1. Juli 2015 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-95/15)
(2015/C 294/102)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der endgültigen Entscheidung über die Übertragung der Ruhegehaltsansprüche des Klägers auf das Versorgungssystem der Union, in der die neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 angewandt werden
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig zu erklären;
—
die Entscheidung vom 6. November 2014 aufzuheben, mit der die Übertragung der vor seinem Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche nach den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 bestätigt wird;
—
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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