14.9.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 302/70
Klage, eingereicht am 9. Juli 2015 — ZZ/EWSA
(Rechtssache F-102/15)
(2015/C 302/87)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Tymen)
Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidungen des EWSA, mit denen der Antrag der Klägerin auf Zugang zu Dokumenten abgelehnt wurde, und Ersatz des immateriellen Schadens, der entstanden sein soll
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidungen vom 10. September 2014 und vom 19. November 2014 aufzuheben, mit denen der durch die Anträge vom 23. September sowie vom 20. und vom 30. Oktober 2014 ergänzte Antrag der Klägerin vom 12. Juni 2014 auf Zugang zu Dokumenten abgelehnt wurde;
—
die am 31. März 2015 zugestellte Entscheidung vom 27. März 2015 aufzuheben, mit der die Beschwerde der Klägerin vom 1. Dezember 2014 zurückgewiesen wurde;
—
den Ersatz des auf 10 000 Euro geschätzten immateriellen Schadens der Klägerin anzuordnen;
—
dem EWSA die gesamten Kosten aufzuerlegen.
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