5.10.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/36
Klage, eingereicht am 28. Juli 2015 — ZZ/Parlament
(Rechtssache F-109/15)
(2015/C 328/33)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: C. Wolff, Rechtsanwalt)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung dem Kläger keine Einrichtungsbeihilfe zu bewilligen.
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Aufhebung des Bescheides des Leiters des Referates „individueller Ansprüche und Dienstbezüge“ vom 12.12.2014 und die Entscheidung der Beklagten vom 20.04.2015;
—
die Beklagte zur Zahlung der Einrichtungsbeihilfe i.H.v. 21 688,20 Euro nebst gesetzlicher Zinsen ab Antragstellung zu verpflichten;
—
die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.
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