5.10.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/37
Klage, eingereicht am 18. August 2015 — ZZ/F4E
(Rechtssache F-117/15)
(2015/C 328/36)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Asmaryan Degtyareva)
Beklagter: Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, den Kläger nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens F4E/CA/ST/FGIV/2015/001 aufzunehmen, Aufhebung des Auswahlverfahrens und Aufhebung der Ernennung der erfolgreichen Bewerber auf die zu besetzenden Stellen
Anträge
Der Kläger beantragt,
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das Auswahlverfahren F4E/CA/ST/FGIV/2015/001 von F4E zur Besetzung von Referentenstellen im Bereich Kostenkontrolle („Cost control support officer“) aufzuheben;
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die von dem Beklagten nach der Durchführung des Auswahlverfahrens aufgestellte Reserveliste aufzuheben;
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die Ernennung der erfolgreichen Bewerber auf die zu besetzenden Stellen und die Übernahme der betreffenden Dienstposten durch die vom Auswahlausschuss vorgeschlagenen und vom Direktor von F4E ausgewählten Kandidaten aufzuheben;
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die Durchführung eines neuen Auswahlverfahrens für die zu besetzenden Stellen von Referenten im Bereich Kostenkontrolle („Cost control support officer“) anzuordnen;
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in dem neuen Auswahlverfahren für die zu besetzenden Referentenstellen im Bereich Kostenkontrolle („Cost control support officer“) eine schriftliche Prüfung und ihre unverzügliche Durchführung im Hinblick auf die Auswahl der Kandidaten vorzusehen;
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festzustellen, dass die Befugnis des Beklagten, auf die Durchführung einer schriftlichen Prüfung in Auswahlverfahren zu verzichten, die der Beklagte im Leitfaden für Bewerber („Guide for Applicants“) vorgesehen hat, wegen der hier vorliegenden Situation missbräuchlich und nichtig ist;
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alle sonstigen Maßnahmen zu treffen, die das angerufene Gericht für zweckdienlich hält, damit das Auswahlverfahren, das eine mündliche und eine schriftliche Prüfung umfassen muss, in Übereinstimmung mit den Regeln wiederholt wird, die in der am 5. Februar 2015 veröffentlichten Stellenausschreibung („Vacancy Notice“) und im Leitfaden für Bewerber („Guide for Applicants“), auf den die Stellenausschreibung verweist, aufgestellt worden sind;
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dem Beklagten, F4E, die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.
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