26.10.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 354/56
Klage, eingereicht am 20. August 2015 — ZZ/Europol
(Rechtssache F-120/15)
(2015/C 354/68)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. J. Dammingh und N. D. Dane)
Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der in Durchführung eines Urteils des Gerichts erlassenen Entscheidung von Europol, mit der die Entscheidung, der Klägerin einen unbefristeten Vertrag zu verweigern, bestätigt und ihr ein Pauschalbetrag angeboten worden sei, der nicht ausreiche, um den Schaden auszugleichen, der ihr durch die Nichtdurchführung der Urteile des Gerichts entstanden sei
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung von Europol vom 29. Juli 2014, soweit ihr mit dieser ein unbefristeter Vertrag verweigert und ihr ein Ausgleichsbetrag von 10 000 Euro angeboten wird, sowie der Entscheidung vom 22. Mai 2015, soweit mit dieser ihre Beschwerde gegen die Entscheidung vom 29. Juli 2014 zurückgewiesen wird, aufzuheben;
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Europol die Kosten einschließlich der Anwaltskosten aufzuerlegen.
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