11.1.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 7/37
Klage, eingereicht am 23. Oktober 2015 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-135/15)
(2016/C 007/50)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Sahki)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens EPSO/AST/130/14, den Kläger nicht zur Prüfung zuzulassen, weil er nicht über den erforderlichen Bildungsabschluss und eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens sechs Jahren verfüge
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die im Namen des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens des Europäischen Amts für Personalauswahl (EPSO) ergangene streitige Entscheidung vom 16. Juni 2014, die auf die Bewerbung vom 1. April 2014 hin erging, aufzuheben;
—
die im Namen des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des EPSO-Auswahlverfahrens ergangene Überprüfungsentscheidung vom 4. Dezember 2014, die auf den Antrag auf Überprüfung vom 16. Juni 2014 hin erging, aufzuheben;
—
die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 6. Juli 2015 über die Zurückweisung der Beschwerde, die auf die Beschwerde vom 3. März 2015 mit dem Aktenzeichen R/10/15 hin erging, aufzuheben;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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