11.1.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 7/38
Klage, eingereicht am 3. November 2015 — ZZ/Ausschuss der Regionen
(Rechtssache F-139/15)
(2016/C 007/52)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagter: Ausschuss der Regionen der Europäischen Union
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Ausschusses der Regionen, mit der dieser die Anerkennung der Berufsbedingtheit der Dienstunfähigkeit des Klägers verweigert hat, sowie auf Ersatz des angeblich erlittenen immateriellen Schadens
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die am 6. Januar 2015 bekannt gegebene Entscheidung des Präsidiums des Ausschusses der Regionen vom 2. Dezember 2014 aufzuheben, soweit darin die Schlussfolgerungen des Invaliditätsausschusses bestätigt und damit die Anerkennung der Berufsbedingtheit der Dienstunfähigkeit des Klägers im Sinne von Art. 78 Abs. 5 des Statuts verweigert wurde;
—
die am 27. Juli 2015 bekannt gegebene Entscheidung des Ausschusses der Regionen vom 24. Juli 2015, mit der seine Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben;
—
den Ausschuss der Regionen zur Zahlung von 25 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens zu verurteilen;
—
dem Ausschuss der Regionen die gesamten Kosten aufzuerlegen.
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