13.6.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 211/66
Klage, eingereicht am 23. März 2016 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-141/15)
(2016/C 211/81)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis und N. de Montigny)
Beklagte: Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, mit der es die Kommission abgelehnt hat, dem Kläger die von seinen Bezügen einbehaltenen Beträge gemäß Art. 24 Abs. 4 des Anhangs IX des Statuts auszuzahlen
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der Kommission vom 13. März 2015 aufzuheben, mit der sein Antrag abgelehnt wurde, ihm die gemäß der Entscheidung vom 14. Dezember 2006 von seinen Bezügen einbehaltenen Beträge auszuzahlen;
—
die Kommission zu verurteilen, ihm die von seinen Bezügen einbehaltenen Beträge zuzüglich Zinsen zu dem in Art. 12 des Anhangs XII des Statuts festgelegten Zinssatz auszuzahlen;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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