15.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 59/52
Klage, eingereicht am 23. Dezember 2015 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-151/15)
(2016/C 059/61)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Tymen)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung des Beschlusses der Kommission, dem Kläger die Hinterbliebenenversorgung zu verweigern, und Ersatz des geltend gemachten materiellen und immateriellen Schadens
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche vom 13. oder 14. April 2015, dem Kläger die Hinterbliebenenversorgung zu verweigern, aufzuheben;
—
soweit erforderlich, die Entscheidung der Kommission vom 15. September 2015, die Beschwerde des Klägers vom 15. Juni 2015 zurückzuweisen, aufzuheben;
—
den Ersatz des materiellen Schadens des Klägers anzuordnen;
—
den Ersatz des immateriellen Schadens des Klägers anzuordnen, der nach billigem Ermessen mit 5 000 Euro beziffert wird;
—
der Kommission sämtliche Kosten aufzuerlegen.
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