3.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/25
Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2017 — Costa/Parlament
(Verbundene Rechtssachen T-15/15 und T-197/15) (1)
((Regelung der Dienstbezüge der Abgeordneten des Parlaments - Ruhegehalt - Aussetzung - Rückforderung - Antikumulierungsregel - Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Parlaments - Verweis auf die nationale Regelung - Art. 12 Abs. 2a Buchst. v der Verordnung über die lebenslängliche Rente der Mitglieder der Abgeordnetenkammer - Für die Ausübung des Amts des Präsidenten einer italienischen Hafenbehörde erhaltene Vergütung - Vertrauensschutz))
(2017/C 213/33)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Paolo Costa (Venedig, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt G. Orsoni und Rechtsanwältin M. Romeo)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: G. Corstens und S. Seyr)
Gegenstand
Zwei Klagen nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidungen des Präsidiums des Parlaments vom 20. Oktober 2014 und vom 9. Februar 2015 über die Aussetzung der Zahlung des vorläufigen Altersruhegehalts des Klägers bzw. die Rückforderung des in diesem Rahmen gezahlten Betrags in Höhe von 49 770,42 Euro sowie auf Nichtigerklärung der diese Rückforderung betreffende Belastungsanzeige Nr. 2015-239 vom 23. Februar 2015
Tenor
1.
Die Klagen werden abgewiesen.
2.
Herr Paolo Costa trägt die Kosten einschließlich der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 81 vom 9.3.2015.
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