13.3.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 78/23
Urteil des Gerichts vom 2. Februar 2017 — European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki/Kommission
(Rechtssache T-74/15) (1)
((Nichtigkeitsklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren der Union - Durchführung von Entwicklung, Studien und Support für Informationssysteme [ESP DESIS III]) - Im Rahmen desselben Loses ausgeschriebene Dienstleistungen - Mechanismus für den erneuten Aufruf zum Wettbewerb - Zurückweisung der Angebote - Zuschlagskriterien - Begründungspflicht - Ungewöhnlich niedriges Angebot - Antrag auf Schadensersatz))
(2017/C 078/30)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerinnen: European Dynamics Luxembourg SA (Luxemburg, Luxemburg) und Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt I. Ampazis und Rechtsanwältin M. Sfyri, dann Rechtsanwältinnen M. Sfyri, C.-N. Dede und D. Papadopoulou)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst L. Cappelletti und F. Moro, dann F. Moro, schließlich F. Moro und S. Delaude, jeweils im Beistand der Rechtsanwälte P. Wytinck und B. Hoorelbeke)
Gegenstand
Antrag gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission, mit denen die von den Klägerinnen im Rahmen des Loses Nr. 4 der Ausschreibung DIGIT/R2/PO/2013/029 (ABl. 2013/S 219-380314) auf die Aufforderungen zur Einreichung von Kostenvoranschlägen DESIS III-000455-6000494078-REQ-01 (Entwicklung eines Prototyps eines Interactive Profiling Tool) und DESIS III-000485-600049078-REQ-01 (Entwicklung des Interactive Module für das EuroGroups-Register) abgegebenen Angebote zurückgewiesen wurden, und Antrag gemäß Art. 268 AEUV auf Schadensersatz wegen des Verlusts der Chance auf Durchführung des zweiten Vertrags
Tenor
1.
Die in dem Schreiben vom 8. Dezember 2014 enthaltene Entscheidung der Kommission, das von den Klägerinnen auf die Aufforderung zur Einreichung von Kostenvoranschlägen DESIS III-000455-6000494078-REQ-01 (Entwicklung eines Prototyps eines Interactive Profiling Tool) abgegebene Angebot zurückzuweisen, wird für nichtig erklärt.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 171 vom 26.5.2015.
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