8.5.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 144/34
Urteil des Gerichts vom 24. März 2017 — Estland/Kommission
(Rechtssache T-117/15) (1)
((Nichtigkeitsklage - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu treffende Maßnahmen - Betrag, der für nicht vom Markt genommene Überschussmengen Zucker einzuziehen ist - Antrag auf Abänderung einer endgültigen Entscheidung der Kommission - Ablehnung des Antrags - Nicht anfechtbare Handlung - Bestätigende Handlung - Fehlen neuer und wesentlicher Umstände - Unzulässigkeit))
(2017/C 144/44)
Verfahrenssprache: Estnisch
Parteien
Klägerin: Republik Estland (Prozessbevollmächtigte: K. Kraavi-Käerdi)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst L. Naaber-Kivisoo und P. Ondrůšek, dann P. Ondrůšek im Beistand von Rechtsanwältin M. Kärson)
Streithelferin zur Unterstützung der Klägerin: Republik Lettland (Prozessbevollmächtigte: I. Kalniņš und D. Pelše)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der angeblich im Schreiben der Kommission vom 22. Dezember 2014 enthaltenen Entscheidung über die Ablehnung, ihre Entscheidung 2006/776/EG vom 13. November 2006 über die Beträge, die für nicht vom Markt genommene Überschussmengen Zucker einzuziehen sind (ABl. 2006, L 314, S. 35), abzuändern
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Die Republik Estland trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.
3.
Die Republik Lettland trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 171 vom 26.5.2015.
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